Ombudsstelle

Der Ombudsmann des Bündner Ärztevereins

Der ärztliche Ombudsmann stellt eine Dienstleistung des Bündner Ärztevereins dar, um Schwierigkeiten in der Arzt/Patientenbeziehung auszuräumen. Zu diesen Schwierigkeiten gehören Missverständnisse, unbefriedigende Auskünfte, Misstrauen einer Behandlung gegenüber, das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden oder Schwierigkeiten mit dem Arztwechsel, lauter Dinge, die überall vorkommen, wo es um menschliche Beziehungen geht, weil auch der Arzt nicht ein Roboter, sondern ein Mensch ist.

Der Ombudsmann ist eine vom Bünder Ärzteverein gemäss Art. 35 der Statuten aus der Reihe seiner Mitglieder gewählte Vermittlungsperson. Er nimmt Beschwerden entgegen, welche Mitglieder des BüAeV betreffen, und versucht eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen.

Beschwerden können Patienten, Mitglieder des BüAeV und Personen mit berechtigtem Interesse führen. Eine Beschwerde hat schriftlich an die Adresse des Ombudsmannes, bzw. an die des Geschäftsführers des Bündner Ärztevereins zu erfolgen.
Der Beschwerde ist vom Beschwerdeführer eine Erklärung beizulegen (Vorlage Entbindungserklärung vom Arztgeheimnis), welche das betroffene Mitglied des Bündner Ärztevereins vom Arztgeheimnis gegenüber dem Ombudsmann, soweit es die Abwicklung der Angelegenheit erfordert, entbindet. Ohne Entbindungserklärung wird die Beschwerde nicht an die Hand genommen.

Der Ombudsmann nimmt zuerst mit dem Beschwerdeführer und dann mit dem betroffenen Mitglied Kontakt auf. Er klärt den Sachverhalt ab und versucht, das Problem zwischen den Parteien im Gespräch zu lösen. Er kann, so weit notwendig, auch mit beiden Parteien zusammen ein Gespräch führen.

Dem Ombudsmann steht keine Entscheidungskompetenz zu!

Erfahrungsgemäss hilft zumeist schon die Aussprache über aufgetretene Schwierigkeiten hinweg, da wir ja alle täglich über unerfüllte Wünsche hinwegsehen müssen und dies uns um so leichter gelingt, wenn wir uns über unsere Enttäuschungen aussprechen können.

Dem Beschwerdeführer erwachsen in der Regel keine Kosten.


Dr. med. Gustav Ott
Ombudsmann Bündner Ärzteverein

prott@hin.ch

Wir bitten Sie, sich direkt per E-Mail an Dr. Ott zu wenden; bestenfalls mit der Angabe Ihrer Telefonnummer.