Damit Ärztinnen und Ärzte im Kanton Graubünden praktizieren und zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können, brauchen sie eine kantonale Berufsausübungsbewilligung BAB und eine Bewilligung zulasten OKP sowie eine Zahlstellenregisternummer ZSR-Nr.
Die Berufsausübungsbewilligung wird durch das Gesundheitsamt Graubünden ausgestellt.
Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link:
Gesundheitsamt –> Übersicht Zulassung Berufsausübungsbewilligung im Kanton Graubünden
Die Bewilligung zulasten OKP wird auch vom Gesundheitsamt ausgestellt.
Im Auftrag der schweizerischen Krankenversicherer erteilt die SASIS AG Zahlstellenregisternummern. Dazu müssen Ärztinnen und Ärzte neben der kantonalen Berufsausübungsbewilligung noch weitere Dokumente einreichen.
Informationen zur ZSR-Nummer finden sich unter folgendem Link: