Notfalldienst

Das Reglement über die Organisation des hausärztlichen Notfalldienstes im Kanton Graubünden 2019 ist im Mitgliederbereich aufgeschaltet.

Unterlagen zum Notfalldienst im Kanton Graubünden

Der Bündner Ärzteverein (BüAeV) organisiert den ambulanten Notfalldienst im Kanton Graubünden (Art. 43 des Gesundheitsgesetzes, Ziff. 6.4. des Rettungskonzeptes Graubünden vom Mai 1999 und Art. 3 Ziff. 1 al. 3 Statuten BüAeV).

Gesuchsformular Regionaler Notfalldienst

Das Gesuchsformular betreffend Beiträge an die Kosten im Zusammenhang mit dem Regionalen Notfalldienst finden Sie hier unter oben stehendem Download.

Das Gesuchsformular ist bis spätestens 30. September 2024 einzureichen!

 

Verordnung und Merkblatt  des UVEK über Blaulichter und wechseltönige Zweiklanghörner:

2019_11_01_SR_741.438_Verordnung_Blaulicht_und_Zweiklanghörner.pdf

2019_11_01_Merkblatt zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn.pdf

2019_11_01_Scheda informativa sull'uso delle luci blu e dell'avvisatore a suoni alternati (1).pdf

 

SNZ 144 GR